Inhalte der Ausbildung
Der theoretische Unterricht umfasst 1.740 Stunden in den Fächern Anatomie, Physiologie, Pathologie, Kieferorthopädie, Chirurgie, HNO-Heilkunde, Phoniatrie, Logopädie, Stimmbildung, Sprecherziehung, Phonetik, Linguistik, Psychologie, Audiologie und Pädaudiologie, Elektro- und Hörgeräteakustik, Kinderheilkunde, Neurologie, Psychiatrie, Pädagogik, Sonderpädagogik, Soziologie, Berufs-, Gesetzes- und Staatsbürgerkunde.
Die praktische Ausbildung mit insgesamt 2.100 Stunden beinhaltet in den verschiedenen Störungsbildern Übungen zur Befunderhebung und Therapieplanung sowie die Beratung von Patienten und Angehörigen und die selbständige Durchführung von Behandlungen unter fachlicher Anleitung, die an der Schule für Logopädie stattfinden.
Daneben absolvieren die angehenden Logopädinnen/Logopäden während der 3-jährigen Ausbildung mehrere externe Praktika in klinischen Einrichtungen und logopädischen Praxen.
Ziel der Ausbildung
Die Ausbildungsteilnehmer sollen als Angehörige eines therapeutischen Berufs eigenständig die logopädische Befunderhebung, Therapie und Beratung bei Patienten mit Sprach-, Sprech-, Stimm- und Hörstörungen durchführen. Sie sollen in Zusammenarbeit mit dem behandelnden Arzt und auf dessen Verordnung hin in ihrem Bereich selbstständig und eigenverantwortlich tätig sein.
Dabei sollen sie Erwachsene, Jugendliche, Schul-, Vorschul- und Kleinkinder einzeln oder in Gruppen behandeln können. Die Ausbildungsteilnehmer sollen über ausreichende Erfahrungen und Fähigkeiten und über medizinische Kenntnisse, insbesondere über Arten, Formen, Auswirkungen aller Hör-, Sprech- und Sprachstörungen, verfügen. Sie sollen in der Lage sein, in Zusammenarbeit mit anderen Therapeuten und Institutionen die zur Besserung und Heilung notwendigen weiterführenden Maßnahmen zu veranlassen.
Beginn, Dauer und Abschluss
Die Ausbildung in einem Kurs mit jeweils zehn Teilnehmern beginnt jährlich zum 1. Oktober. Die Dauer der Ausbildung beträgt drei Jahre. Andere Zeiten der Aus- und Weiterbildung können nicht angerechnet werden. Die Ausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung (Staatsexamen) ab.
Finanzierung und Förderung
Ein Schulgeld muss zurzeit nicht entrichtet werden. Im Einzelfall ist auch eine Umschulung mit Förderung durch die zuständige Arbeitsagentur möglich.